Dienstag, 24. August 2010 um 19 Uhr

Kreisgeschäftsstelle der FDP Göttingen
Wilhelm-Weber-Straße 4
37073 Göttingen

Leitung: David Piotrowski

Staatliche Überwachung

In den letzten Jahren gab es von staatlicher Seite aus einen starken Trend, angefangen von stärkerer Überwachung des öffentlichen Raums bis hin zu vielen Einzelvorstößen, die Daten seiner Bürger zu sammeln und zu verwahren. Zwar gab es auch einige Reformen der Datenschutzgesetze, die den Schutz des Einzelnen wahren sollen, jedoch wirken diese im Verhältnis eher sporadisch.

Diese Entwicklung führt  zum Abbau der Grundrechte und zur Beschränkung der Privatsphäre. Als Beispiele staatlicher Überwachung wären hier etwa der Große Lauschangriff oder etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses zu nennen.  Aber auch die Vermehrung von Kameras in den Städten, die in großer Zahl auftretend auf ein Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern hinweisen, ist eine datenschutzfeindliche Entwicklung. 
Auf der anderen Seite sorgte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den 1980er Jahren für Aufsehen, das als so genanntes Volkszählungsurteil bekannt wurde und ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erkannte.
Besonders kritisch ist weiterhin das Swift- Abkommen, die biometrischen Pässe samt integriertem Fingerabdruck oder die diskutierten so genanten Nacktscanner. In vielen Bereichen des täglichen Lebens soll die Freiheit der Menschen der angestrebten Sicherheit weichen um schließlich einen gläsernen Bürger zu schaffen. Dieses gilt es zu verhindern. Der Bürger darf nicht im Generalverdacht des Staates stehen.

Mit dem Diskussionsforum am 24. 8. in Göttingen soll ein Überblick über die Überwachung der letzten Jahre gewonnen werden und speziell die Vorratsdatenspeicherung thematisiert werden, da diese in einer EU- Richtlinie vorgeschrieben wurde und das jüngste Bundesverfassungsurteil mitnichten zu einer generellen Absage dieses Instruments führte.